1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Buchung/Anmeldung schließt der/die Vertragspartner/in, nachfolgend Kunde genannt, einen verbindlichen Dienst-leistungsvertrag. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenarrangements für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Buchung/ Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung/Anmeldung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von „Stadtfuchs-Passau“, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich oder mündlich bestätigt wird.
2. Zahlung
Die Bezahlung der Leistung erfolgt bei offenen Angeboten unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung, bei separaten Gruppenarrangements spätestens binnen einer Woche nach erfolgtem Rechnungseingang.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch „Stadtfuchs-Passau“. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von den „Stadtfuchs-Passau“ zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzten. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den „Stadtfuchs-Passau“. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Stornierungen von separat gebuchten Arrangements bleiben bis zum 14. Tag vor Veran-staltungstermin kostenfrei. Gleiches gilt für Stornierungen aus nachgewiesenen Gründen höherer Gewalt. Bei kurzfristigeren Stornierungen berechnen „Stadtfuchs-Passau“ gestaffelte Stornogebühren als Entschädigung für den entstandenen Geschäftsschaden. Berechnet werden:
- vom 13. bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Veranstaltungspreises,
- vom 7. bis zum 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungspreises,
- vom 4. bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Veranstaltungspreises,
- bei Stornierung bzw. Nichterscheinen der Gruppe am Veranstaltungstag: 100 % des Veranstaltungspreises.
Bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen gelten die allgemeinen Geschäftsbe-dingungen der jeweiligen Leistungsträger, insbesondere hinsichtlich der Zahlungs- und Stornobedingungen.
5. Rücktritt und Kündigung durch die „Stadtfuchs-Passau“
„Stadtfuchs-Passau“ kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- bei Nichterreichen einer für offene Angebote ausgeschriebenen Teilnehmer-zahl zum vereinbarten Termin. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beiträge werden in voller Höhe zurückerstattet, oder eine angemessene Ersatzleistung vereinbart.
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist.
- wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
6. Haftung
„Stadtfuchs-Passau“ haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Führungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. „Stadtfuchs-Passau“ haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahn-, Bus- oder Schiffs- Taxifahrten usw.) und die in der Veranstaltungs-beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. „Stadtfuchs-Passau“ haftet ferner nicht für Schäden, die durch mangelnde eigene Sorg-faltspflicht des Kunden verursacht werden. Des Weiteren besteht keine Haftung bei Diebstahl oder durch eigene Unachtsamkeit erfolgte Unfälle auf öffentlichen Verkehrsflächen. Auf besondere Risiken bei der Begehung einzelner Objekte weist „Stadtfuchs-Passau“ seine Teilnehmer vorab ausdrücklich hin. Erklären sich die Kunden in solchen Fällen schriftlich oder mündlich bereit, die beschriebenen Risiken einzugehen, stehen sie bei etwaigen Schäden ausschließlich in eigener Haftung.
7. Mitwirkungspflicht
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich „Stadtfuchs-Passau“ mitzuteilen.
8. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom „Stadtfuchs-Passau“ für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht mehr den geltenden Rechtsvorgaben der BRD entsprechen, so bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB in Ihrer Wirksamkeit bestehen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Passau.